Ein Spin-Off der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel.
27. Jahrgang (2024) - Ausgabe 12 (Dezember) - ISSN 1619-2389
 

Sicherheitskommunikation

Was ist Sicherheitskommunikation?

Die Entführung oder Geiselnahme von Mitarbeitern im Ausland, die Ausspähung von Firmengeheimnissen durch einen Innentäter, die Sabotage von Anlagen durch militante Anspruchsgruppen oder der Terroranschlag auf die Unternehmenszentrale - Vorkommnisse mit kriminellem Hintergrund stehen im Mittelpunkt des Sicherheitsmanagements. Die Sicherheitskommunikation umfasst dabei alle kommunikativen Maßnahmen zur Vermeidung, Früherkennung, Bewältigung und Nachbereitung von Vorkommnissen mit kriminellem Hintergrund. Der Krisennavigator unterscheidet zwischen der staatlichen Sicherheitskommunikation (z.B. durch die Polizei, das Auswärtige Amt, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) einerseits und der betrieblichen Sicherheitskommunikation (z.B. an Industrieanlagen, bei Auslandseinsätzen) andererseits.

Welche Leistungen umfasst die Sicherheitskommunikation?

Im Bereich der Sicherheitskommunikation unterstützt der Krisennavigator national und international ausschließlich Unternehmen und Institutionen mit Hauptsitz in der Bundesrepublik Deutschland. Das Leistungsspektrum reicht von der Durchführung von Sicherheitsaudits und Sicherheitsworkhops (z.B. zur Vorbereitung auf Auslandseinsätze), über den Aufbau und Betrieb von Sicherheitsportalen und Sicherheitsinformationssystemen (z.B. zur IT-Sicherheit) bis hin zur Sicherheitskommunikation im akuten Einsatzfall (z.B. bei Hackerangriffen, Entführungen, Geiselnahmen). Zwingende Vorausssetzung für eine Beauftragung des Krisennavigator in akuten Einsatzlagen ist die parallele Einschaltung der jeweils zuständigen staatlichen Einrichtungen (z.B. Polizei, Staatsanwaltschaft) .

Wo können Leistungen zur Sicherheitskommunikation bezogen werden?

Für weitere Details oder ein konkretes Angebot nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Rechts- und/oder Steuerberatung oder Vertretung in diesen Angelegenheiten erfolgen durch den Krisennavigator grundsätzlich nicht.


Vervielfältigung und Verbreitung - auch auszugsweise - nur mit ausdrücklicher
schriftlicher Genehmigung des Krisennavigator - Institut für Krisenforschung, Kiel.
© Krisennavigator 1998-2024. Alle Rechte vorbehalten. ISSN 1619-2389.
Internet:
www.krisennavigator.de | E-Mail: poststelle@ifk-kiel.de

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Deutsch   /  English  Letzte Aktualisierung: Donnerstag, 5. Dezember 2024
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Was ist Sicherheitskommunikation?

Die Entführung oder Geiselnahme von Mitarbeitern im Ausland, die Ausspähung von Firmengeheimnissen durch einen Innentäter, die Sabotage von Anlagen durch militante Anspruchsgruppen oder der Terroranschlag auf die Unternehmenszentrale - Vorkommnisse mit kriminellem Hintergrund stehen im Mittelpunkt des Sicherheitsmanagements. Die Sicherheitskommunikation umfasst dabei alle kommunikativen Maßnahmen zur Vermeidung, Früherkennung, Bewältigung und Nachbereitung von Vorkommnissen mit kriminellem Hintergrund. Der Krisennavigator unterscheidet zwischen der staatlichen Sicherheitskommunikation (z.B. durch die Polizei, das Auswärtige Amt, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) einerseits und der betrieblichen Sicherheitskommunikation (z.B. an Industrieanlagen, bei Auslandseinsätzen) andererseits.

Welche Leistungen umfasst die Sicherheitskommunikation?

Im Bereich der Sicherheitskommunikation unterstützt der Krisennavigator national und international ausschließlich Unternehmen und Institutionen mit Hauptsitz in der Bundesrepublik Deutschland. Das Leistungsspektrum reicht von der Durchführung von Sicherheitsaudits und Sicherheitsworkhops (z.B. zur Vorbereitung auf Auslandseinsätze), über den Aufbau und Betrieb von Sicherheitsportalen und Sicherheitsinformationssystemen (z.B. zur IT-Sicherheit) bis hin zur Sicherheitskommunikation im akuten Einsatzfall (z.B. bei Hackerangriffen, Entführungen, Geiselnahmen). Zwingende Vorausssetzung für eine Beauftragung des Krisennavigator in akuten Einsatzlagen ist die parallele Einschaltung der jeweils zuständigen staatlichen Einrichtungen (z.B. Polizei, Staatsanwaltschaft) .

Wo können Leistungen zur Sicherheitskommunikation bezogen werden?

Für weitere Details oder ein konkretes Angebot nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Rechts- und/oder Steuerberatung oder Vertretung in diesen Angelegenheiten erfolgen durch den Krisennavigator grundsätzlich nicht.

Weitere Informationen zur Sicherheitkommunikation

Fallbeispiele und Fachbeiträge
zur Sicherheitkommunikation
(www.sicherheitsmanagement.info)

Lehrgänge, Workshops und
Kongresse zur Sicherheitkommunikation
(www.krisenakademie.de)

Vorträge und Veröffentlichungen
zur Sicherheitkommunikation
(www.ifk-kiel.de)

Berufsverband der Verantwortlichen
für Sicherheitkommunikation
(www.dgfkm.de)

Deutsch   /  English 

Letzte Aktualisierung: Donnerstag, 5. Dezember 2024

       

© Krisennavigator, Kiel / Hamburg. Alle Rechte vorbehalten.

Vervielfältigung und Verbreitung - auch auszugsweise - nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Krisennavigator - Institut für Krisenforschung, Kiel.

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E-Mail: poststelle@ifk-kiel.de